Gebäudeenergiegesetz (GEG)
In Deutschland wird die Energieeffizienz von Gebäuden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Im Bereich der Wohngebäude spricht man von Smart-Home, während für Nichtwohngebäude wie Büros, Arztpraxen oder kommunalen Gebäuden, der Begriff Gebäudeautomation verwendet wird.
Ab dem 01. Januar 2024 gilt die Neuerung des Gebäudeenergiegesetztes. In dieser Neufassung werden neben den bekannten Vorgaben bezüglich der Heizung, zum ersten Mal auch konkrete Anforderungen und Pflichten an die Gebäudeautomation definiert.
Pflicht zur Gebäudeautomation für Neubauten und Nichtwohngebäude im Bestand
Für Neubauten greift die Pflicht zur Gebäudeautomation bereits ab dem 01.01.2024, sodass Neubauten ab jetzt ein Gebäudeautomationssystem der Klasse B oder besser besitzen müssen. Am Beispiel einer konkreten Anforderung bedeutet dies beispielsweise die Abschaffung der Einzelraumregelung über Thermostate an den Heizkörpern.
Nichtwohngebäude im Bestand haben etwas mehr Zeit für die Umstellung. So müssen Nichtwohngebäude, die bereits ein Gebäudeautomationssystem der Klasse B oder besser besitzen, bis Ende 2024 nachweisen, dass eine herstellerübergreifende Kommunikation möglich ist. Nichtwohngebäude im Bestand, die eine Heizung oder Klimaanlage besitzen, deren Leistung über 290 kW liegt müssen ebenfalls bis Ende 2024 ein Gebäudeautomationssystem der Klasse B oder besser einführen.
Eine intelligente Gebäudesteuerung ist unabdingbar für die effiziente Nutzung der am Gebäude selbst erzeugten elektrischen Energie.
SMART HOME (WOHNGEBÄUDE)

GEBÄUDEAUTOMATION (NICHTWOHNGEBÄUDE)

Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihnen die Möglichkeiten und Vorteile eines Smart Home-Systems aufzuzeigen. Wir beraten Sie bei der Auswahl der geeigneten Komponenten und Systeme, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Wohngebäude passen.

Der Einsatz intelligenter Energiemanagementsysteme ermöglicht Ihnen die Nutzung Ihres selbst erzeugten Stroms. Anstatt den überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen, können Sie ihn gezielt für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe, Ihres Fernsehers, Ihrer Waschmaschine und anderer elektrischer Geräte nutzen. Dies ermöglicht Ihnen eine höhere Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz und hilft, Ihre Energiekosten zu senken.
Mit Hilfe von Gebäudeautomationslösungen implementieren wir ein intelligentes Lastmanagement-System, das den Stromverbrauch in Ihrem Wohngebäude optimiert. Dies beinhaltet die zeitliche Steuerung von elektrischen Geräten, um den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms zu maximieren und den Bezug aus dem Netz zu minimieren. Dadurch können Sie Ihre Energiekosten reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten.

Die Gebäudeautomation ermöglicht es Ihnen, Ihren Wohnkomfort zu steigern und gleichzeitig die Einbruchssicherheit zu verbessern. Mit intelligenten Systemen können Sie beispielsweise die Beleuchtung, die Raumtemperatur und den Sonnenschutz automatisieren und an Ihre Bedürfnisse anpassen.
– Klärung der Aufgabenstellung des Bauvorhabens
– Beratung zum Leistungsbedarf
– Sichtung und Prüfung der Bauunterlagen und Dokumentationen
– Festlegung der Gebäudeautomation-Effizienzklasse gemäß DIN EN 15232:2017
– Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (GEG 2024)
– Abstimmung der Leistungen und Erstellung von Zielvorstellungen
– Vorplanungen und Festlegung von Terminplänen
– Kostenschätzung nach DIN 276
– Anforderungen in Bezug auf die ISO 52120
– Erste Anlagenschemata und VDI 3814 Funktionslisten
– Erstellung von Entwurfsplänen und Aktualisierung der Anlagenschemata, der Grundrisse und der VDI 3814 Funktionslisten
– Festlegung von detaillierten Funktionsbeschreibungen für jeden Automationsschwerpunkt
– Kostenberechnungen für Investition und Programmierung inklusive Unterteilung in Kostengruppen
– Aktualisierung und Verfeinerung der Terminplanung
– Einholung der Baugenehmigung durch den Verantwortlichen
– Anpassungen und Ergänzungen an den Planunterlagen falls erforderlich
– Erstellung der Ausführungsplanung inklusive Materialaufstellungen, Konstruktionszeichnungen und Montageplänen
– Grundrisspläne mit lagegenauer Eintragung aller Komponenten
– konkrete Massenermittlungen
– Ergänzung der Planung um Betriebs- Regelungs- und Steuerungsparameter
– Erstellung von Leistungsverzeichnissen
– Kostenermittlung auf Basis der Angebote
– Erstellung eines Vergabeterminplans
– Prüfen, Vergleichen und Bewerten der Angebote
– Erarbeitung von Vergabevorschlägen
– Erstellung von Vertragsunterlagen
– Mitwirkung bei der Auftragserteilung